- Befähigungsnachweis
- gemäß §§ 6 ff. HandwO vorgeschriebener Nachweis der Befähigung, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen (großer Befähigungsnachweis) und Auszubildende ordnungsgemäß auszubilden (kleiner Befähigungsnachweis). Voraussetzung für Betrieb eines selbstständigen Handwerks und Eintragung in die ⇡ Handwerksrolle.- Arten: (1) ⇡ Meisterprüfung; (2) Ablegung einer vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) als der Meisterprüfung gleichwertig anerkannten Prüfung, u.U. nach zusätzlicher praktischer Tätigkeit; (3) Ausnahmebewilligung der höheren Verwaltungsbehörde zur Eintragung in die Handwerksrolle, wenn der Antragsteller die zur selbstständigen Ausübung des von ihm zu betreibenden Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist und die Ablegung der Meisterprüfung für ihn eine unzumutbare Belastung bedeuten würde; kann unter Auflagen, Bedingungen oder befristet erteilt werden; (4) Ausnahmebewilligung für EU-Staatsangehörige im Rahmen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU.
Lexikon der Economics. 2013.